Joachim Kaiser Maritime Projekte und historische Schiffe
GUTACHTEN
Die Grundstufe aller Gutachten ist das Zustandsgutachten oder Bestandsgutachten. Dies wird häufig im Zuge eines geplanten Eigentumsübergangs vom potentiellen Käufer angefordert, der sich ein möglichst genaues Bild über den aktuellen baulichen Zustand des Schiffes machen möchte. Im gleichen Zuge wird untersucht, welche Teile der Bausubstanz noch aus der Ursprungszeit und welche aus späteren Epochen stammen. Weiterhin wird geprüft, welche Umbauten vorgenommen wurden und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Objekt zu restaurieren und für den zukünftige Nutzungszweck zu ertüchtigen. Das Gutachten ist aufgeteilt in einen technischen Teil (boots- bzw. schiffbauliche und technische Untersuchung) und die Beurteilung der historischen Substanz und mündet in eine Schlussempfehlung.
Meinen Schwerpunkt bilden Denkmalschutz-Gutachten, die den jeweiligen Fachbehörden als fachliche Grundlage für eine formale Unterschutzstellung dienen, so z.B. bei der SCHAARHÖRN und der BLEICHEN. Auch diese beginnen stets mit einer allgemeinen Bestandserfassung und Untersuchung der geschichtlichen Substanz wie oben, insbesondere aber um deren Bewertung. Untersucht wird ferner, ob es sich bei dem Objekt um einen typischen Vertreter handelt oder um einen Solitär, ob dieses Exemplar von besonderer geschichtlicher Bedeutung ist und ob ggf. noch weitere ähnliche Fahrzeuge existieren. Alle dabei gewonnenen Informationen münden ein in die Schlussbetrachtung, ob und warum die Erhaltung des fraglichen Objekts im öffentlichen Interesse steht.
Auch aufwändige Inventarisationsvorhaben über erhaltene geschichtliche Objekte in einem konkreten Zuständigkeitsbereich (z.B. der niedersächsischen Elbregion) oder von einer bestimmten Gattung (Segelschiffe deutscher Provenienz) habe ich durchgeführt, Beispiele siehe unten oder unter „Publikationen“.
Eine spezielle Untergruppe bilden die sog. Traditionsschiff-Gutachten. Als Eingangsvoraussetzung für die Ausstellung eines Sicherheitszeugnisses für historische Schiffen oder deren Nachbauten gem. Traditionsschiff-Verordnung fordert der Gesetzgeber einen Nachweis über deren „Geschichtliche Relevanz“, sozusagen die abgespeckte Version eines Denkmalschutz-Gutachtens. Solche Ausarbeitung habe ich in vielen Fällen geliefert bzw. mit Hintergrundwissen und Archivmaterial unterfüttert.
Schadensgutachten befassen sich allein mit Mängeln in der physischen Beschaffenheit eines Schiffes bzw. Objekts, sei es in Folge einer Havarie, allgemeiner Alterungsschäden oder eines Schädlingsbefalls (Pilzbefall, teredo navalis usw.). Bei letzteren arbeite ich zusammen mit einem vereidigten Holzgutachter. Zu solchen Gutachten gehören entsprechend ausgearbeitete Sanierungsvorschläge, die hin und wieder auch für denkmalgeschützte Objekte angefordert werden.